Förderung durch die EU, Bund und Baden-Württemberg
Für die Herstellung von frischen Fleisch- und Wurstwaren sind ein Kutter und eine Füllmaschine unerlässlich.
Das Alter der vorhandenen Maschinen und deren Kapazität zeigt jedoch trotz guter Pflege Grenzen auf.
Daher ist eine Neuanschaffung von größter Bedeutung.
Dieses Vorhaben wird finanziert mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER und mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 20% des Kaufpreises.



Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und das Innovationspotential von Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktunglandwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Damit wird ein Beitrag zu den Zielen SO3 (Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette) und SO8 (Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten) im GAP-Strategieplan Deutschland geleistet.




